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| Fortsetzung zu �Der Grossrat und die Killerspiele� | | 20.04.2008 20:18 - cuddy |
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Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, das sich mit dem Thema �Killerspiele� befasst. Dabei ging es um SP-Grossrat N�f, der gegen eine Media-Markt Filiale Anzeige erstattet hatte. Zu diesem Fall sind hier noch ein paar Fakten aufgelistet, die vor allem dem Verst�ndnis dienen sollen. Zuerst sollte aber der Hauptartikel gelesen werden.
Hauptartikel
Kann man diesen Prozess irgendwie mitverfolgen?
Solche F�lle sind grunds�tzlich �ffentlich. Jedoch ist noch immer nichts �ber den Gerichtstermin bekannt. Sobald die Gerichte einen Termin festlegen, beschliessen sie auch, ob das Verfahren �ffentlich zug�nglich ist.
W�re ein allf�lliges Urteil auch in anderen Kantonen rechtskr�ftig?
Nein. Entscheide des Strafeinzelgerichts Bern sind nur im Kanton Bern g�ltig. Andere Kantone k�nnten sich aber direkt auf das Urteil berufen und sich somit ein langes Verfahren ersparen.
Falls das Gericht zu Gunsten von N�f entscheidet, was w�ren die Konsequenzen?
Die Geldstrafe, die der Untersuchungsrichter angeordnet hatte, m�sste die Media-Markt Filiale bezahlen. Zudem muss das Spiel �Straglehold� sofort eingezogen und nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Dies gilt dann nicht nur f�r Media-Markt Filialen, sondern f�r alle Gesch�fte, die das Spiel "Stranglehold" anbieten.
Hat N�f Chancen auf einen "Sieg"?
Es kommt darauf an, ob das Spiel �Stranglehold� die Voraussetzungen von Artikel 135 StGB erf�llt. Dies kann nur mit einer eingehenden Pr�fung des Spiels beantwortet werden. Das Gericht muss den Inhalt des Spiel sehr genau kennen, um ein Urteil zu f�llen. Nach Artikel 135 muss ein Spiel unter anderem das Erfordernis der eindringlichen Gewaltdarstellung, der fehlenden Schutzw�rdigkeit und der Verletzung der Menschenw�rde erf�llen. Das sind schwere Vorw�rfe �ber die das Gericht entscheiden muss.
Sobald der Gerichtstermin feststeht oder andere neue Informationen zum Fall auftauchen, so erfahrt Ihr diese hier.
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d chance isch huere h�ch daser urspr�nglech usem kanton aargou chunnt, denn nach z�ri z�glet isch zum behinderet w�rde und denn zum politisiere nach b�rn het m�esse ga.
sorry @ :/