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| Der Grossrat und die "Killerspiele" | | 09.03.2008 20:46 - cuddy |
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Schon seit Jahren herrscht in Deutschland die Diskussion um Verbot und Zensur von sogenannten "Killerspielen". Diese Diskussion wurde aus schweizer Sicht immer ein wenig bel�chelt. Bis jetzt waren "Killerspiele" in der Schweiz ein kaum beachtetes Thema. Durch ein Ereignis in j�ngster Zeit k�nnte sich jetzt die Situation jedoch �ndern. Es geht um den Gerichtsprozess rund um SP-Grossrat Roland N�f, der gegen eine Filiale der Multimediakette Media-Markt Anzeige erstattet hat, weil diese das Spiel "Stranglehold" verkauft. Der von deutschen Politikern ins Leben gerufene Begriff "Killerspiele" wurde dabei vom SP-Grossrat �bernommen.
Zur Vorgeschichte: N�f erstattete vor einiger Zeit Anzeige gegen den Media-Markt Muri im Kanton Bern . Ein Untersuchungsrichter besch�ftigte sich mit der Anzeige und stellte ein Strafmandat, sprich eine geb�hrenpflichtige Verwarnung, gegen das Gesch�ft aus. Media-Markt-Gesch�ftsf�hrer Peter Schmid, der N�f �brigens Hausverbot erteilte, hat dieses Strafmandat umgehend angefochten. Somit kommt der Fall vor das Strafeinzelgericht Bern, das wohl schweizweit das erste Gericht ist, welches sich mit dem Thema "Killerspiele" befasst.
Beim Prozess geht es vor allem um die Frage, ob Artikel 135 des Strafgesetzbuches auf Computer- und Konsolenspiele angewendet werden kann. Artikel 135 regelt das Verbot von �Ton- oder Bildaufnahmen, [...] die grausame Gewaltt�tigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen�. Bisher konnte dieser Artikel nicht auf Computerspiele angewendet werden, da es bis heute keinen Fall gab, bei dem dies jemals zur Diskussion stand. Genau so einen Pr�zedenzfall will SP-Grossrat N�f nun mit dieser Anzeige schaffen und damit die heutige Gesetzesregelung ausloten.
Laut N�f ist aber Artikel 135 veraltet und somit nur beschr�nkt auf neuere Technologien, wie Computerspiele, anwendbar. Damit w�re dieser Artikel vor Gericht schwierig durchzusetzen. Aus diesem Grund beschreitet N�f auch einen politischen Weg gegen "Killerspiele": Er hat im Berner Grossrat eine Motion eingereicht. Eine Motion ist ein Vorschlag an den Bundesrat f�r den Entwurf eines neuen, konkreteren Gesetzes. In diesem Fall w�rde damit Artikel 135 aktualisiert, so dass er auch auf Computerspiele anwendbar w�re. Der Rat lehnt N�fs Motion jedoch ab. In der vor Kurzem ver�ffentlichten Antwort erkl�rte der Regierungsrat, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um wirksam gegen "Killerspiele" vorzugehen. Das eigentliche Problem bestehe bei der Umsetzung. Laut Regierungsrat fehlt es schlichtweg an Personal, �um intensiv gegen die Spiele vorzugehen�. Die Beamten m�ssten ja schliesslich jedes Spiel einzeln durchspielen um zu pr�fen, ob das Spiel zu gewaltt�tig ist. Ginge es nach Gesch�ftsf�hrer Peter Schmid, sollte die Kontrolle bereits bei den Produzenten und Importeuren angesetzt werden. Gegen die H�ndler vorzugehen sei sicher falsch. Leider w�re eine solche pr�ventive Kontrolle vom Aufwand her praktisch unm�glich zu realisieren. Damit wird eine pr�ventive Kontrolle wohl nie ein Thema sein.
Falls das Gericht zu Gunsten von N�f entscheidet, h�tte dies vorerst die Konsequenz, dass das Spiel "Stranglehold" auf Grund von Artikel 135 im Kanton Bern nicht mehr verkauft werden darf. Somit w�re N�f seinem Ziel, einem Verbot �der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe� von solchen gewaltt�tigen Spielen, einen Schritt n�her gekommen. Solange er aber auf politischem Wege nicht weiterkommt, k�mpft N�f einen aussichtslosen Kampf. Mit Anzeigen wegen des Verkaufs einzelner Spiele kommt N�f nicht weit, da der Markt praktisch mit solchen Spielen �berflutet wird. Die einzige L�sung f�r N�f w�re ein neues, speziell f�r gewaltt�tige Computerspiele geschaffenes, Gesetz, das diese allgemein verbietet. Das Scheitern seiner eingereichten Motion ist jedoch ein klares Zeichen daf�r, dass momentan ein solches Verbot auf dem politischen Weg wenig Chancen hat.
Vorerst h�ngt jedoch alles vom Entscheid des Einzelgerichts ab. Der Prozessbeginn steht noch nicht fest, wird aber noch im Fr�hling erwartet. Ein Szenario wie in Deutschland ist hier aber momentan kaum zu erwarten. Unabh�ngig vom Ausgang des Prozesses wird SP-Grossrat N�f sicher weiter gegen "Killerspiele" vorgehen, sei es mit Initiativen im Grossrat oder mit weiteren Anzeigen gegen Multimediagesch�fte mit der Konsequenz, dass er vielleicht zum Schluss in allen Gesch�ften Hausverbot hat.
Nat�rlich bleiben wir an der Sache dran und versorgen euch mit den neusten Updates.
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